10078 RWL). Auf den Rekurs ist deshalb in diesem Punkt nicht einzutreten. 1.4.7 Der Rekurrent hält fest, es sei abzuklären, weshalb auf einen Antrag auf einen Wechsel der zuständigen Fachperson 1 von den vorgesetzten Personen nicht einmal ansatzweise eingegangen worden sei (act. 3 Ziff. 6).