Seite 13/31 1.4.5 Der Rekurrent macht geltend, die Berechnung (Satz und Anzahl) (gemeint wohl: der situationsbedingten Leistungen) für D.___, der genau 50 Prozent bei ihm wohne, sei fragwürdig und müsse aufgearbeitet werden. Wenn D.___ nicht bei ihm gewesen sei (z.B. wegen Reha-Aufenthalt), seien Tagessätze gekürzt worden. Andererseits seien Zusatz- und Ferientage nicht berücksichtigt worden (act. 3 Ziff. 4).