1.4.4 Der Rekurrent rügt, für C.___ seien Unterhaltszahlungen verweigert worden. Die Zahlungen für das Jahr 2021 fehlten gänzlich und für das Jahr 2022 teilweise. Verlangte Listen seien reine Schikane; es sei das Gerichtsurteil (gemeint: vom 19. Oktober 2021) anzuwenden. Mindestens für das Jahr 2022 seien die Betreuungstage auch aus den eingereichten Tixi-Abrech- nungen ersichtlich. Bis zum Gerichtsurteil habe er C.___ zwei Stunden täglich zur Obhut gehabt (act. 3 Ziff. 3).