Er hat festgehalten, sie versuche offensichtlich, ihm die Rechtsmittel zu verwehren (viact. 260). Die zuständige Fachperson 1 hat ihm mit Schreiben vom 19. August 2022 mitgeteilt, er habe eine rekursfähige Verfügung verlangt. Der Lebensunterhalt und die Miete seien bereits verfügt worden. Daran habe sich nichts geändert, weshalb für denselben Sachverhalt keine neue Verfügung ausgestellt werde. Situationsbedingte Leistungen könnten ein Budget von Monat zu Monat verändern. Dies bedürfe keiner erneuten Verfügung (viact. 251).