Die zuständige Fachperson 1 hat ihm am 4. März 2022 erklärt, dass er eine rekursfähige Verfügung verlangen könne, ihr dies aber nicht als zielführend erscheine. Für die Berechnung des Unterhalts für C.___ fehle eine Liste, wann C.___ bei ihm gewesen sei. Die Tixi-Abrechnungen seien der Krankenkasse eingereicht worden und deren Antwort werde abgewartet (vi-act. 749). Am 7. März 2022 hat der Rekurrent mitgeteilt, mit den Tixi-Abrechnungen sei hinreichend belegt, wann er C.___ betreut habe. Er hat die zuständige Fachperson 1 aufgefordert, «endlich ihre Arbeit zu tun und zwar rückwirkend» (viact. 740).