Als Adressat und unmittelbar Betroffener hat der Rekurrent ein eigenes schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung bzw. Änderung. Er ist damit zur Rekurserhebung legitimiert (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Verfügung ist am 2. September 2022 versandt worden. Der Rekurs vom 15. September 2022 / 3. Oktober 2022 ist somit fristgerecht eingereicht worden (Art. 47 Abs. 1 VRP). Die formellen Anforderungen an den Rekurs sind erfüllt (Art. 48 Abs. 1 VRP).