Ab 1. Juni 2023 (recte: 2022) habe der Rekurrent über genügend Vermögen verfügt (vgl. Einstellung der Ergänzungsleistungen per 31. Mai 2022 aufgrund von Vermögen). Die Auszahlungen der «Säule 3a» am 2. und 31. August 2022 wären früher möglich gewesen. Der Rekurrent erhob am 5. Mai 2023 beim Departement des Innern Rekurs gegen die Verfügung vom 6. April 2023 (Verfahren DIGS411-695). F. Mit Eingabe vom 5. Mai 2023 nahm der Rekurrent im vorliegenden Verfahren Stellung (act. 20).