2. Das Sozialamt der politischen Gemeinde X.___ prüft periodisch die Rückerstattung der noch offenen Sozialhilfeleistungen und machen sie gegebenenfalls geltend. Seite 8/31 3. A.___ wird verpflichtet, bei positiver Veränderungen der finanziellen Situation dem Sozialamt der politischen Gemeinde X.___ unaufgefordert Meldung zu erstatten und eine Rückzahlung der geleisteten Sozialhilfe zu vereinbaren. 4. Gebühren werden keine erhoben. »