u) Mit Schreiben vom 19. August 2022 (nicht unterzeichnet) teilte die zuständige Fachperson 1 A.___ mit, dass er ab 1. Juli 2022 keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe habe und er in den nächsten Tagen eine rekursfähige Verfügung erhalten werde. Sie nahm zu verschiedenen Punkten Stellung (viact. 251). B. Mit Verfügung vom 19. August 2022 (Versand am 2. September 2022) stellte das Sozialamt die finanzielle Sozialhilfe per 30. Juni 2022 ein (viact. 188). Das Verfügungsdispositiv lautete: « 1. Das Sozialamt der politischen Gemeinde X.___ stellen die Unterstützung für A.___ per 30. Juni 2022 ein.