und zum Klientenkontoauszug Stellung. Er hielt fest, dass er trotz mehrmaligem Verlangen noch immer keine rekursfähige Verfügung für die Budgets erhalten habe (vi-act. 274). Im Weiteren sandte er eine Liste mit zusätzlichen Betreuungszeiten von D.___, die die Monate März bis Mai 2022 betrafen (viact. 273), sowie zwei Rechnungen der Diabetes Ostschweiz (vi-act. 270). Am 20. Juli 2022 nahm er zu den Obhutskosten für D.___ Stellung (vi-act. 269). Am 3. August 2022 verlangte er erneut die Zustellung eines rekursfähigen Budgets und hielt fest, es werde offensichtlich versucht, ihm die Rechtsmittel zu verwehren (vi-act. 260).