Er habe moniert, dass die IV-Kinderrente (gemeint wohl: für C.___) voll in das Dossier der Kindsmutter gehe. Er habe eine Verfügung betreffend die Besuchsrechtskosten und die Taxikosten gewünscht. In einer Notiz «Nachtrag vom 19. Juli 2022» hielt die zuständige Fachperson 1 fest, das Dossier weise einen Überschuss von Fr. 711.25 aus. Dieser werde A.___ ausbezahlt. Am 19. Juli 2022 sandte sie ihm einen Klientenkontoauszug ab 9. Oktober 2021 zu; dieser wies einen Überschuss von Fr. 711.25 aus (vi-act. 316). Gleichentags nahm A.___ zu den Obhutskosten für C.___ und zum Klientenkontoauszug Stellung.