t) Am 18. Juli 2022 fand das Gespräch statt. Die zuständige Fachperson 1 notierte dazu am 18. August 2022 (vi-act. 190), A.___ sei der Ansicht, es seien ungefähr Fr. 10'000.– zu viel verrechnet worden. Bei der Liegenschaft gemäss Steuerveranlagung vom 26. Februar 2020 handle es sich um eine Erbengemeinschaft. A.___ habe eine Auszahlung erhalten und von diesem Geld gelebt. Gegen die EL-Verfügung habe er Rekurs (gemeint wohl: Einsprache) erhoben. Die Obhutskosten betreffend C.___ für Februar bis Dezember 2021 fehlten. Er habe moniert, dass die IV-Kinderrente (gemeint wohl: für C.___) voll in das Dossier der Kindsmutter gehe.