A.___ antwortete gleichentags, das Obhutsrecht werde seit November 2021 bzw. seit seinem Spital- und Reha-Aufenthalt regelmässig ausgeübt. Die entsprechenden Tage seien zusätzlich in den Tixi-Fahrten nachprüfbar. Vor dem Gerichtsentscheid sei das Obhutsrecht von der Kindsmutter torpediert worden. Ihm seien dennoch Kosten entstanden, da er nicht erst Essen einkaufen könne, wenn das Kind bei ihm sei. Er werde keine unterschriebenen Listen einreichen (vi-act. 453).