Aus diesem Grund würden keine Taxikosten übernommen (vi-act. 464). Auf die Rückmeldung der Fachperson der Pro Infirmis hin, dass A.___ ein Arztzeugnis eingereicht habe und ob dies bedeute, dass intern kein Antrag auf Kostenübernahme gestellt worden sei (viact. 464), antwortete die zuständige Fachperson 1, sie habe kein Arztzeugnis in den Akten (vi-act. 463). Am 8. Juni 2022 leitete die Fachperson der Pro Infirmis das Arztzeugnis dem Sozialamt weiter (vi-act. 457). Gleichentags monierte A.___, dass er das Arztzeugnis am 11. April 2022 dem Sozialamt geschickt habe und dass er bis heute für C.___ keine Gutschrift erhalten habe (vi-act. 455).