Am gleichen Tag bat die Fachperson der Pro Infirmis das Sozialamt um die Ausstellung einer Bestätigung, dass das Sozialamt keine Tixi- Transportkosten übernähme (vi-act. 466). In den Akten liegt ein Arztzeugnis der Klinik E.___ vom 20. Dezember 2021, wonach ein Fahrdienst zu den Therapien und Ärzten notwendig sei (vi-act. 467). Am 7. Juni 2022 gab die zuständige Fachperson 1 an, es liege kein Arztzeugnis vor, das die Transportkosten per Tixi-Taxi begründe. Aus diesem Grund würden keine Taxikosten übernommen (vi-act. 464).