Die zuständige Fachperson 1 antwortete gleichentags, das Budget sei eine Momentaufnahme und zeige vor allem regelmässige und gleichbleibende Einnahmen und Ausgaben. Situationsbedingte Leistungen könnten deshalb gänzlich fehlen und würden separat ausbezahlt. Er könne eine rekursfähige Verfügung verlangen. Für seine Anfrage erscheine es ihr aber nicht als zielführend. Der Unterhalt für D.___ berechne sich aus der Differenz zwischen einem Zwei- und einem Ein-Personenhaushalt (Fr.1'525.– abzüglich Fr. 997.–) geteilt durch 30 Tage mal 14 Tage. Da C.___ unregelmässig bei ihm sei, habe sie ihn gebeten, eine Liste einzureichen, wann C.___ bei ihm gewesen sei.