a und b SHG). In den Richtlinien der St.Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (nachfolgend KOS-Handbuch) zu den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (nachfolgend SKOS-RL), E. 2.1, wird empfohlen, nach Beendigung der Unterstützung einer Person mit finanzieller Sozialhilfe periodisch zu prüfen, ob sich die finanzielle Situation dieser Person gebessert hat.