Die Vorinstanz ist auf den gegen die Dispositivziffer 3 der Verfügung vom 28. Februar 2022 erhobenen Rekurs eingetreten, hat die Rügen der Rekurrentin, die sich im Wesentlichen gegen die Höhe des Betrags der Rückforderung gerichtet haben, mittels Einholen einer Stellungnahme des Sozialamtes geprüft, hat den Rekurs abgewiesen (Dispositivziffer 1 des Beschlusses vom