1.3 1.3.1 Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung oder des Entscheids ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Voraussetzungen für die Legitimation zur Rekurserhebung sind eine formelle und eine materielle Beschwer. Die formelle Beschwer ist erfüllt, wenn die rechtssuchende Partei am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen hat und mit ihren Begehren nicht oder nicht