2. Es sei die Verfügung der Gemeinde X.___ vom 4.7.2022 aufzuheben und es sei festzustellen, dass für die Rekurrentin keine Pflicht zur Rückerstattung von Sozialhilfe besteht. 3. Eventuell sei die Verfügung der Gemeinde X.___ vom 4.7.2022 aufzuheben und es sei die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Rekursbegründung an die Vorinstanz zurückzugeben, insbesondere sei die Vorinstanz anzuweisen, die Reduktion der Rückerstattung von Sozialhilfe unter Berücksichtigung der Rekursbegründung zu prüfen. 4. Alles unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolgen.»