H. Am 22. Juli 2022 erhob A.___ beim Departement des Innern Rekurs gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 4. Juli 2022 und beantragte eine Nachfrist zur Rekursergänzung (act. 1). Am 20. August 2022 zeigte ihre Rechtsvertretung an, dass sie mit der Wahrung der Interessen beauftragt worden sei (act. 4). Mit Rekursergänzung vom 7. September 2022 stellte er folgende Anträge: «1. Es sei der Rekurrentin für das Rekursverfahren die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung zu gewähren.