3.–4. […]» Das Sozialamt bat A.___, eine der Verfügung beigelegte Rückzahlungsverpflichtung unterzeichnet bis 11. Februar 2022 zu retournieren. D. Mit E-Mail vom 20. Januar 2022 ersuchte A.___ das Sozialamt um eine Fristverlängerung von mindestens vier Wochen «bis zu einem allfälligen Rekurs» gegen die Verfügung vom 11. Januar 2022. Am 21. Januar 2022 wurde ihr diese bis 7. Februar 2022 gewährt (vi-act. 101). Mit E-Mail vom