Dies hat zur Folge, dass die in der Verfügung vom 23. Februar 2021 angeordnete Rechtsfolge der Anrechnung einer Haushaltsentschädigung ab 1. April 2021 rückwirkend eingetreten ist. Die ab April 2021 bis Juni 2022 ausgerichteten Sozialhilfeleistungen von total Fr. 9'270.– sind somit ohne Rechtsgrund bezogen worden und können unter gegebenen Voraussetzungen zurückgefordert werden.