2.2 Der Rekurrent lässt sinngemäss geltend machen, er sei mit der Rückerstattung nicht einverstanden. Er lässt vorbringen, für die Rückerstattung von Fr. 3'160.– sei sein Grundbedarf um 30 Prozent gekürzt worden. Nun sei diese neue Rückerstattungsverfügung eingegangen, in der es heisse, er müsse Fr. 3'160.– plus Fr. 618.– für 15 Monate zurückerstatten, total also Fr. 12'430.–.