Der Rekurrent hat mit seinem Rekurs gegen die Rückerstattungsverfügung möglicherweise auch ein Gesuch um (Teil-)Erlass stellen wollen, indem er sinngemäss geltend macht, er könne den Betrag von Fr. 12'430.– nicht bezahlen. Insofern er ein Gesuch um (Teil-)Erlass hat stellen wollen, bildet dies jedoch nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung, weshalb darauf nicht einzutreten ist. 1.6 Im Übrigen ist auf den Rekurs einzutreten. 2. 2.1 Anfechtungs- und Streitgegenstand bildet nach dem Gesagten die Rechtmässigkeit der Verpflichtung des Rekurrenten zur Rückerstattung von Fr. 9'270.– zuzüglich Zins von fünf Prozent.