Insofern der Rekurrent sinngemäss geltend machen möchte, er sei zu Unrecht zur Rückerstattung von Fr. 3'160.– verpflichtet worden und die Anrechnung der Haushaltsentschädigung sei zu Unrecht erfolgt, ist festzuhalten, dass der Entscheid des Departementes des Innern vom 23. Mai 2022 unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist. Auf das rein appellatorische Vorbringen ist nicht einzutreten. 1.5 Der Rekurrent lässt ausführen, gemäss Rückerstattungsverfügung müsse er Fr. 12'430.– bezahlen. Er lässt fragen, wovon ein arbeitsloser Mensch, der diverse Krankheiten habe, diesen Betrag bezahlen solle.