Seite 5/14 1.4 Der Rekurrent lässt vorbringen, vor mehr als einem Jahr habe er bereits einen Rekurs gegen eine Verfügung (gemeint wohl: vom 23. Februar 2021) einlegen müssen, mit welcher die Vorinstanz von seinen Eltern eine Haushaltsentschädigung von Fr. 950.– pro Monat eingefordert habe. Ferner habe er (gemeint wohl: gemäss Entscheid des Departementes des Innern vom 23. Mai 2022) unrechtmässig einen Betrag von Fr. 3'160.– bezogen. Es sei mit einem «Gummiparagraphen» entschieden worden, dass er «diese Beträge» nicht habe belegen können. Dies sei «Blödsinn», da er sämtliche Unterlagen immer eingereicht habe.