Departementes des Innern vom 23. Mai 2022 identisch ist. Bei einer doppelten Verpflichtung zur Rückerstattung von Fr. 3'160.– handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Mangel, der ausserdem leicht erkennbar gewesen ist. Die Rechtssicherheit wird durch die Annahme der (Teil-)Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet, denn mit der Teilnichtigkeit der Verfügung vom 1. Juli 2022 insofern, dass die Rückforderung im Umfang von Fr. 3'160.– nichtig und der Rückforderungsbetrag demzufolge von Fr. 12'430.– auf Fr. 9'270.– zu reduzieren ist, wird einzig der rechtmässige Zustand wiederhergestellt.