H. Mit Verfügung vom 13. Juli 2022 unterstützte das Sozialamt A.___ ab 1. Juli 2022 wieder mit Sozialhilfe (act. 5-14). Aufgrund des Entscheids des Departementes des Innern vom 23. Mai 2022 kürzte es den Grundbedarf während sechs Monaten, also bis Dezember 2022, um 30 Prozent. Als Einnahme berücksichtigte es eine Haushaltsentschädigung von Fr. 225.15. Im Unterstützungsbudget gab es an, nach Ablauf der Kürzung erfolge die Rückerstattung von 15 Prozent des Grundbedarfs (siehe Rückerstattungsverfügung vom 1. Juli 2022). Am 18. Juli 2022 gingen beim Sozialamt weitere Unterlagen von B.___ und C.___ ein (act. 5-16).