F. Mit E-Mail vom 6. Juli 2022 teilte eine Fachperson des Sozialamtes A.___ mit, sie habe anhand der eingereichten Unterlagen die Haushaltsentschädigung berechnet. Diese betrage Fr. 225.15. Demnächst werde eine Wiederaufnahmeverfügung ab 1. Juli 2022 inklusive einer Kürzung von 30 Prozent während sechs Monaten und unter Einrechnung der Haushaltsentschädigung erlassen (act. 5-12, 5-13). G. Am 11. Juli 2022 erhob A.___, vertreten durch B.___ und C.___, beim Departement des Innern Rekurs gegen die Verfügung vom 1. Juli 2022 (act. 1, 3). Er liess sinngemäss die Aufhebung der Verfügung beantragen.