Ein Mietanteil sei nicht ausgerichtet worden. Da der monatliche Unterstützungsbetrag kleiner als die Haushaltsentschädigung von Fr. 950.– sei, werde lediglich der ausbezahlte Grundbedarf zurückgefordert (15 mal Fr. 618.– plus Fr. 3'160.– = Fr. 12'430.–). Ratenzahlung sei möglich. Dazu sei ein schriftlicher Vorschlag einzureichen. In Anbetracht des Sachverhalts seien nebst dem geschuldeten Betrag fünf Prozent Zinsen ab Fälligkeit, das heisse 30 Tage nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, zu bezahlen.