Seite 2/14 Zur Begründung gab das Sozialamt im Wesentlichen an, das Departement des Innern habe im Entscheid vom 23. Mai 2022 die Zulässigkeit der Anrechnung der Haushaltsentschädigung ab 1. April 2021 von Fr. 950.– und die Rechtswidrigkeit des Bezugs von Fr. 3'160.– bestätigt. Der Grundbedarf habe ab 1. April 2021 bis 30. Juni 2022 Fr. 618.– pro Monat betragen. Ein Mietanteil sei nicht ausgerichtet worden.