Die Zusprache der IV-Rente ist erst mit Entscheid des Versicherungsgerichtes des Kantons St.Gallen vom 29. April 2020 erfolgt. Die IV-Stelle des Kantons St.Gallen hatte das Leistungsgesuch mit Verfügung vom 23. Juni 2017 abgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichtes des Kantons St.Gallen IV 2017/301 vom 29. April 2020 Sachverhalt B.r.). Am 20. März 2020 hat die Rekurrentin also noch nicht wissen können, dass ihr eine IV-Rente zugesprochen wird. Das Verhalten und die Angaben der Rekurrentin betreffend die Trennungsvereinbarung vom 20. März 2020 wecken somit ebenfalls erhebliche Zweifel und werfen Fragen auf, die näher abzuklären sind.