Erst mit dem als Einsprache bezeichneten Rekurs vom 8. April 2022 hat die Rekurrentin die zweite Trennungsvereinbarung vom 20. März 2020 eingereicht und geltend gemacht, sie erhalte seit Ende März 2020 bzw. April 2020 von ihrem Ehemann keine Zahlung mehr. In der zweiten Trennungsvereinbarung haben die Ehegatten festgehalten, die monatlichen Zahlungen von Fr. 500.– und die Zahlungen der Krankenkassenprämien würden per sofort eingestellt.