Im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung vom 4. April 2022 hat der Vorinstanz nur die Trennungsvereinbarung vom 1. April 2017 vorgelegen. Gemäss dieser Trennungsvereinbarung erhält die Rekurrentin von ihrem Ehemann Beiträge in Höhe von Fr. 500.– pro Monat, welche persönlich gegen Unterschrift übergeben werden. Zudem übernimmt der Ehemann die Krankenkassenprämie. Erst mit dem als Einsprache bezeichneten Rekurs vom 8. April 2022 hat die Rekurrentin die zweite Trennungsvereinbarung vom 20. März 2020 eingereicht und geltend gemacht, sie erhalte seit Ende März 2020 bzw. April 2020 von ihrem Ehemann keine Zahlung mehr.