1.6 Die Rekurrentin beantragt sinngemäss die Aufhebung der Dispositivziffer 2 der Verfügung vom 4. April 2022 (act. 1, 3). Die Vorinstanz empfiehlt der Rekurrentin darin, sich bei der Stiftung E.___ für einen angepassten Arbeitsplatz anzumelden. Die Rekurrentin führt dazu im Schreiben vom 20. Juni 2022 aus, sie habe bei der Stiftung E.___ angerufen. Ihr sei gesagt worden, dass es vorerst keinen ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen angepassten Arbeitsplatz gebe. Sie sei deshalb nicht in der Lage, ihre finanzielle Situation zu verbessern.