K. Mit Vernehmlassung vom 15. Juli 2022 beantragte das Sozialamt die Abweisung des Rekurses. Im Weiteren beantragten es, A.___ sei aufzufordern, Sozialversicherungsleistungen einzufordern und den Weisungen der SVA und der Ausgleichskasse vollumfänglich Folge zu leisten und die nötigen Unterlagen vollständig anzufordern und abzugeben (act. 5). L. A.___ verzichtete auf eine weitere Stellungnahme. M. Zu den weiteren Begebenheiten und Vorbringen der Parteien wird – soweit notwendig – in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen