Nach Einreichung des Eheschutzbegehrens solle sie einen erneuten Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Sollte ein Anspruch nochmals abgelehnt werden, solle sie sich nochmals an das Sozialamt wenden. I. Mit Schreiben vom 10. Juni 2022 forderte das Departement des Innern A.___ auf, die angefochtene Verfügung vom 4. April 2022 nachzureichen und mitzuteilen, ob aktuell noch ein Interesse am Rekurs bestehe und gegebenenfalls genauer auszuführen, was sie in Bezug auf die von ihr im Rekursschreiben genannten Punkte konkret beantrage (act. 2).