Die Fachperson des Sozialamtes hielt in einer Telefonnotiz fest (act. 5- 9), die «Einsprache» werde dem Departement des Innern weitergeleitet. A.___ habe auf Rückfrage hin angegeben, sie werde das Eheschutzbegehren einreichen. Sie (die Fachperson) habe A.___ nochmals darüber informiert, dass sie nach Einreichung des Eheschutzbegehrens mit der erhaltenen Bestätigung einen erneuten Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen soll. G. Mit Schreiben vom 3. Juni 2022 leitete das Sozialamt die «Einsprache» gegen die Verfügung vom 4. April 2022 an das Departement des Innern weiter (Posteingang 9. Juni 2022, act. 1).