Seite 4/17 dass es im Land ihres Ehemannes nicht üblich sei, sich scheiden zu lassen. Sie (die Fachperson) habe A.___ empfohlen, ein Eheschutzbegehren einzureichen und anschliessend bei der EL-Durchführungsstelle eine Neuberechnung zu verlangen. Sie werde ihr mit «dem Rückzug» das Formular Eheschutzbegehren senden. Mit E-Mail vom 17. Mai 2022 bat A.___ die Fachperson des Sozialamtes um eine Bestätigung, dass die Verfügung vom 4. April 2022 ungültig sei. Am 19. Mai 2022 erkundigte sie sich telefonisch nach dem Stand. Die Fachperson des Sozialamtes hielt in einer Telefonnotiz fest (act.