Die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen sei subsidiär zur Ausrichtung von Ergänzungsleistungen. A.___ werde die Auflage erteilt, sich aktiv um Stellen zu bemühen, bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (nachfolgend SVA), Ergänzungsleistungen, die Termine wahrzunehmen, bei den Abklärungen der Integrationsmöglichkeiten mitzuwirken und die angezeigten Massnahmen umzusetzen. Die Nichteinhaltung dieser Auflage habe eine Kürzung der Sozialhilfeleistungen zur Folge.