C. Mit Verfügung vom 4. April 2022 lehnte das Sozialamt den Unterstützungsantrag vom 7. März 2022 ab (act. 5-5). Das Verfügungsdispositiv lautete: « 1. Der Antrag von A.___ um finanzielle Sozialhilfeleistungen wird abgelehnt. 2. A.___ wird empfohlen, sich bei den Stiftung E.___ für einen angepassten Arbeitsplatz anzumelden. 3. Den Weisungen der Sozialversicherungsanstalt St.Gallen, Ergänzungsleistungen, ist vollumfänglich Folge zu leisten. Die Nichteinhaltung der Weisungen hat die Kürzung bzw. Einstellung der Sozialhilfeleistungen zur Folge. »