Mietkosten für einen Parkplatz stellen keine Wohnkosten dar. Für die Wohnkosten inkl. Nebenkosten ist somit nur der tatsächlich bezahlte monatliche Nettomietzins von Fr. 340.– zu berücksichtigen. Der Rekurrent beantragt sinngemäss die anteilsmässige Berücksichtigung der Wohnkosten für einen Drei-Personenhaushalt bei Wohnkosten von maximal Fr. 1'200.–, also von Fr. 400.–. Da der zu berücksichtigende, vom Rekurrenten tatsächlich bezahlte Betrag weniger als Fr. 400.– beträgt, ist nur der Betrag von Fr. 340.– für die Wohnkosten inkl. Nebenkosten anzurechnen.