Massgebend ist somit der monatliche Nettomietzins von Fr. 340.–. In Bezug auf den Stellplatz in der Tiefgarage ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen Tiefgaragen-Parkplatz handelt (vgl. Mietverträge vom 12. April 2021 und 17./18. November 2014, act. 9–4). Mietkosten für einen Parkplatz stellen keine Wohnkosten dar, weil die Nutzung eines Parkplatzes nicht direkt aus dem Wohnbedürfnis resultiert. Die vom Rekurrenten bezahlten Kosten für die Miete eines Tiefgaragen-Parkplatzes von Fr. 120.– zählen somit nicht zu den zu berücksichtigenden Wohnkosten.