Seite 10/13 Nebenkosten also rund Fr. 564.– betragen. Von einer Pro-Kopf-Aufteilung der Miet- und Nebenkosten (vgl. Erw. 4.1) ist vorliegend jedoch abzusehen, da der effektiv bezahlte, tiefere Untermietzins massgebend ist. Im Untermietvertrag ist in Bezug auf die Nebenkosten kein Betrag angegeben worden. Damit ist nicht bewiesen, dass dem Rekurrenten Nebenkosten anfallen. Massgebend ist somit der monatliche Nettomietzins von Fr. 340.–.