4.3 Der Rekurrent hat einen Untermietvertrag und einen Bankkontoauszug eingereicht. Der Untermietvertrag mit Mietbeginn am 1. März 2019 ist am 1. März 2019 unterzeichnet worden (act. 3–8). Die Untermiete umfasst ein Zimmer in einer 5.5 Zimmer-Wohnung und die Mitbenutzung der Küche, des Bades/der Dusche, des Wohnzimmers, der Waschküche und des Telefons. Der monatliche Nettomietzins beträgt Fr. 340.–. Hinzu kommen Fr. 120.– für einen Stellplatz in der Tiefgarage, total also Fr. 460.–. Gemäss dem Bankkontoauszug betreffend den Zeitraum August 2021 bis Februar 2022 (act.