Fallen keine Ausgaben an, beispielsweise wenn eine unterstützte Person kostenlos bei ihrer Schwester wohnen darf, sind im Unterstützungsbudget keine Wohnkosten zu berücksichtigen (G. W IZENT, A.A.O., RZ. 406). Werden innerhalb einer Wohngemeinschaft nicht alle Personen unterstützt, erfolgt eine anteilige Berücksichtigung der Miet- und Nebenkosten also nur dann, wenn die Kosten bei der bedürftigen Person effektiv entstanden sind (vgl. Urteile des Bundesgerichtes 8C_475/2014 vom 13. August 2014 Erw. 3.3 und des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich VB.2016.00315 vom 14. September 2016 E. 4.3).