Seite 7/13 auf die Formulierung «in der Regel» hätte die Zumutbarkeit der vollen Kostenübernahme durch den Sohn geprüft werden können. Am 8. Juli 2022 seien Unterlagen zu den finanziellen Verhältnissen des Sohnes eingereicht worden. Diese seien nicht vollständig um prüfen zu können, ob die Miete für den Sohn tragbar sei oder nicht. Am 29. Juli 2022 sei dem Sohn ein Formular mittels A- Post zugestellt worden. Bis dato seien die notwendigen Unterlagen nicht eingegangen. Dem Rekurrenten stehe es selbstredend frei, eine eigene Wohnung zu beziehen.