Ob die Verfügung vom 20. Juni 2022 rechtmässig ist, das heisst, ob mit dieser Verfügung die Verfügung vom 4. April 2022 hat ersetzt werden können, obwohl der Einspracheentscheid betreffend die Verfügung vom 4. April 2022 bereits ergangen ist, bildet nicht Gegenstand dieses Verfahrens, denn angefochten ist nur der Einspracheentscheid vom 20. Mai 2022. Zu prüfen ist aber, ob der Rekurs mit Erlass der Verfügung vom 20. Juni 2022 gegenstandslos geworden ist.