Bei einer sorgfältigen Interpretation der Verfügung vom 20. Juni 2022 ist davon auszugehen, dass mit Ersetzen nur ein Widerruf der Verfügung vom 4. April 2022 und der Erlass einer neuen, die widerrufene Verfügung ersetzende Verfügung gemeint gewesen sein kann (zum Widerruf vgl. Art. 28 VRP). Ob die Verfügung vom 20. Juni 2022 rechtmässig ist, das heisst, ob mit dieser Verfügung die Verfügung vom 4. April 2022 hat ersetzt werden können, obwohl der Einspracheentscheid betreffend die Verfügung vom 4. April 2022 bereits ergangen ist, bildet nicht Gegenstand dieses Verfahrens, denn angefochten ist nur der Einspracheentscheid vom 20. Mai 2022.